Ich habe eine Schülerin beim Einreichprozess der VWA in der 7. Klasse sehr intensiv betreut. Aufgrund meiner Schwangerschaft konnte ich in der 8. Klasse nicht weiter betreuen. Welche Abgeltung steht mir für den Einreichprozess zu?

  Schulrecht

Leider keine. Die VWA Betreuung wird in der letzten Schulstufe von September bis April abgegolten. Wenn es im Rahmen der 8. Klasse einen Betreuerwechsel gibt, wird aliquotiert. Für die 7. Klasse ist keine Abgeltung im Gesetz vorgesehen.

Stichworte: VWA, Einreichprozess, Abgeltung, Betreuerwechsel, Betreuung, Einreichung, 7. Klasse