Einer meiner Schüler hat seine VWA nicht hochgeladen. Wird meine Betreuung bezahlt?

  Schulrecht

Die Abgeltung für die kontinuierliche Betreuung der VWA in der 8. Klasse wird bezahlt, die Prüfungstaxe für die Korrektur und Beurteilung der VWA erst dann, wenn die hochgeladene Arbeit korrigiert und präsentiert wurde.

Stichworte: VWA, Abgeltung, nicht hochgeladen, Betreuung, kontinuierlich, Prüfungstaxe, Korrektur, Beurteilung