Was ist die Personalvertretung?

  Dienstrecht und Besoldung

Die Personalvertretung ist eine gesetzlich festgelegte Institution. Alle KollegInnen werden vertreten, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Die Kompetenz der Personalvertretung reicht bis zu:

  • Schule: Dienststellenausschuss (DA)
  • Bildungsdirektion: Fachausschuss (FA)
  • BMBWF: Zentralausschuss (ZA)

Alle fünf Jahre (das nächste Mal im Herbst 2024) finden Personalvertretungswahlen statt. Das Amt eines/einer PersonalvertreterIn ist ein unbesoldetes Ehrenamt.

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