Wie lange darf mein Direktor maximal einen Sonderurlaub gewähren?

  Dienstrecht und Besoldung

Die Direktion hat die Möglichkeit, bis zu einer Woche Sonderurlaub zuzugestehen. Bei der Gewährung von Sonderurlauben in der Dauer von mehr als drei Tagen hat die Personalvertretung Mitwirkungsrecht, weil andere KollegInnen betroffen sind, die dann supplieren müssen.

Stichworte: Sonderurlaub, Anlässe, Länge, Zeitdauer, eine, Woche, Personalvertretung, Mitwirkungsrecht