Ich habe keine Supplierbereitschaft, werde aber dennoch eingeteilt. Muss ich das machen?

  Dienstrecht und Besoldung

Die Direktion ist verpflichtet, den Dienstbetrieb aufrecht zu halten und muss dafür für Supplierungen sorgen. An manchen Schulen gibt es eine „Supplierbereitschaft“, diese ist eine individuelle Vereinbarung am Schulstandort zur besseren Planbarkeit. Zu einer Supplierstunde kann man immer eingeteilt werden, wenn es für den Dienstbetrieb erforderlich ist. Der Dienststellenausschuss in der Schule wird darauf achten, dass die Belastung gleichmäßig auf alle Kolleginnen und Kollegen verteilt wird.

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