Zu Lernzeiten in der Tagesbetreuung mit der Wertigkeit 0,875 können KollegInnen im alten Dienstrecht nur mit ihrer Zustimmung eingesetzt werden. KollegInnen im neuen Dienstrecht (pd) können auch ohne ihre Zustimmung eingesetzt werden, eine „Lernzeit-Stunde“ zählt hier als eine volle Stunde.
Stichworte: Tagesbetreuung, Lernzeit, altes, neues, Dienstrecht, Zustimmung, zustimmen, pd