Muss ich zu Schulanfang meine Kriterien zur Beurteilung den SchülerInnen bekannt geben?

  Schulrecht

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Das bedeutet, dass SchülerInnen und Eltern wissen müssen, wie sich die Note im jeweiligen Fach zusammensetzt. Von Prozentangaben rate ich ab, diese sind in der LBVO nicht vorgesehen.

Stichworte: LBVO, Beurteilungskriterien, Noten, Bekanntgabe, Prozentangaben, Kriterien, Beurteilung