Eltern und SchülerInnen verwenden immer wieder den Begriff Entscheidungsprüfung. Ist das etwas anderes als eine mündliche Prüfung?

  Schulrecht

Es gibt keine „Entscheidungsprüfungen“. Eine einzelne mündliche Prüfung ist daher keine Entscheidungsprüfung, sondern stellt nur einen Mosaikstein im Gesamtleistungsbild einer Schülerin/eines Schülers dar. Sie ist nicht dazu geeignet, alleinige oder überwiegende Grundlage für die Leistungsbeurteilung über ein Semester oder ein ganzes Schuljahr zu sein.

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