Eine “Lernzielkontrolle”: dient nur zur Information und darf nicht beurteilt werden. Eine “schriftliche Stundenwiederholung” darf im Rahmen der Mitarbeit bewertet werden, auch in Schularbeitsgegenständen.
Stichworte: Lernzielkontrolle, Stundenwiederholung, schriftlich, Bewertung, bewerten, beurteilen, Beurteilung, Schularbeit, Gegenstand, Mitarbeit