Darf ich eine schriftliche Lernzielkontrolle machen? Wie darf ich diese bewerten?

  Schulrecht

Eine “Lernzielkontrolle”: dient nur zur Information und darf nicht beurteilt werden. Eine “schriftliche Stundenwiederholung” darf im Rahmen der Mitarbeit bewertet werden, auch in Schularbeitsgegenständen.

Stichworte: Lernzielkontrolle, Stundenwiederholung, schriftlich, Bewertung, bewerten, beurteilen, Beurteilung, Schularbeit, Gegenstand, Mitarbeit