Wann kann ich mich an den Fachausschuss wenden?

Die erste Anlaufstelle in der Dienststellenausschuss (DA). Das ist die Personalvertretung am Standort. Kommt es zu keiner Lösung der Situation, weil das Problem auf Ebene der Bildungsdirektion liegt, kann man sich an den FA wenden. Der FA ist hier die zuständige Personalvertretung.

Man kann jederzeit ein Mitglied des FA kontaktieren, um dienstrechtliche Fragen zu stellen. Für besoldungsrechtliche Themen (Besoldungsdienstalter, …) ist die Gewerkschaft zuständig, die ausschließlich Mitglieder vertritt.

Dienstrecht, Besolungsrecht, Zuständigkeit.

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