Darf ich auch gegen meinen Willen zu Betreuungsstunden in der Tagesbetreuung eingesetzt werden?

  Dienstrecht und Besoldung

Zu Betreuungsstunden in der Tagesbetreuung mit der Wertigkeit 0,525 können KollegInnen im alten Dienstrecht nur mit ihrer Zustimmung eingesetzt werden. KollegInnen im neuen Dienstrecht (pd) dürfen grundsätzlich auch mit ihrer Zustimmung nicht eingesetzt werden.

Stichworte: Tagesbetreuung, Betreuungsstunden, Einverständnis, altes, neues, Dienstrecht, pd, zustimmen, Zustimmung