Dienstrecht und Besoldung

Darf ich auch gegen meinen Willen zu Betreuungsstunden in der Tagesbetreuung eingesetzt werden?

24. August 2019 Simon Lechner 1 min read

Zu Betreuungsstunden in der Tagesbetreuung mit der Wertigkeit 0,525 können KollegInnen im alten Dienstrecht nur mit ihrer Zustimmung eingesetzt werden. KollegInnen im neuen Dienstrecht (pd) dürfen grundsätzlich auch mit ihrer Zustimmung nicht eingesetzt werden.

Stichworte: Tagesbetreuung, Betreuungsstunden, Einverständnis, altes, neues, Dienstrecht, pd, zustimmen, Zustimmung