Schulrecht

Darf ich eine schriftliche Lernzielkontrolle machen? Wie darf ich diese bewerten?

24. August 2019 Simon Lechner 1 min read

Eine „Lernzielkontrolle“: dient nur zur Information und darf nicht beurteilt werden. Eine „schriftliche Stundenwiederholung“ darf im Rahmen der Mitarbeit bewertet werden, auch in Schularbeitsgegenständen.

Stichworte: Lernzielkontrolle, Stundenwiederholung, schriftlich, Bewertung, bewerten, beurteilen, Beurteilung, Schularbeit, Gegenstand, Mitarbeit