Darf ich eine schriftliche Stundenwiederholung auch in einem Schularbeitsfach machen? Muss ich diese vorher ankündigen?

  Schulrecht

Schriftliche Stundenwiederholungen, die meist den Stoff der vorhergehenden Stunde betreffen, können im Rahmen der Mitarbeit auch in Schularbeitsfächern stattfinden. „Verkleidete Tests“, die dann, wenn die Gesamtarbeitszeit für Tests bereits ausgeschöpft ist, wie Tests gehandhabt und lediglich statt mit Noten mit Punkten oder ähnlichem beurteilt werden, sind aber unzulässig.

Eine schriftliche Stundenwiederholung muss grundsätzlich nicht angekündigt werden.

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