Ich habe am 22.12. eine Schularbeit angesetzt. Kann ich bei der Direktion um eine Fristverlängerung ansuchen, weil ich in den Weihnachtsferien einen Urlaub gebucht habe?

  Schulrecht

Eine Schularbeit ist innerhalb von einer Woche zu korrigieren. Eine Fristverlängerung kann nur bei einem Krankenstand oder einer Fortbildung oder Schulveranstaltung beantragt werden. Auch in den Ferien ist zu korrigieren.

Stichworte: Korrekturfrist, Schularbeit, Fristverlängerung, Frist, Krankenstand, Fortbildung, Schulveranstaltung