Darf ich Hausübungen benoten?

  Schulrecht

Hausübungen dürfen nicht einzeln benotet werden. Sie zählen gern. § 4 LBVO zur Feststellung der Mitarbeit der SchülerInnen im Unterricht und sind somit eine wichtige Form der Leistungsfeststellung. In ihrer Gesamtheit sind sie maßgeblich für die Leistungsbeurteilung in einem Gegenstand zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, ob die Hausübung rechtzeitig abgegeben wurde bzw. vollständig ist.

Stichworte: Hausübung, benoten, Mitarbeit