Ich bin schwanger und habe einen befristeten Vertrag. Ende September gehe ich in Mutterschutz. Werde ich im kommenden Schuljahr wieder angestellt?

  Dienstrecht und Besoldung

Grundsätzlich darf eine werdende Mutter aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht diskriminiert werden. Wenn man sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewirbt und damit sein Interesse an einer Weiterbeschäftigung kundtut, wird der Vertrag verlängert, wenn die Stunden vorhanden sind.

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