Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Was bedeutet der Begriff „Neue Teilzeit“?

  Dienstrecht und Besoldung

Der Begriff „Neue Teilzeit“ bedeutet die Herabsetzung der Lehrverpflichtung um höchstens eine WE für LehrerInnen mit unbefristetem Vollvertrag: diese muss gewährt werden (Rechtsanspruch), die Supplierverpflichtung wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Der Rechtsanspruch auf Vollbeschäftigung bleibt in jedem Fall bestehen, egal, wie lange diese Form beantragt wird.

Stichworte: Teilzeit, Reduktion, herabsetzen, geringere Lehrverpflichtung, Rechtsanspruch, unbefristetes Verhältnis, Werteinheiten, Werteinheit, Supplierverpflichtung, supplieren, Herabsetzung, Vollbeschäftigung