Ich habe einen Zweitjob. Muss ich das melden?

  Dienstrecht und Besoldung

Eine Lehrerin/Ein Lehrer ist verpflichtet, jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung der Dienstbehörde zu melden. Die Meldung ist jährlich an die Bildungsdirektion zu erstatten. Nebenbeschäftigungen, die die Lehrperson an der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben behindern oder die Vermutung ihrer Befangenheit hervorrufen, sind unzulässig. Bei einer reduzierten Lehrverpflichtung ist unbedingt die Genehmigung der Dienstbehörde einzuholen, eine Meldung genügt hier nicht!

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