Ich werde an einer anderen Schule mitverwendet. Daraus ergibt sich eine doppelte Belastung punkto Konferenzen, Sprechtag usw. Gibt es eine Regelung, welcher Schule ich Vorrang geben muss bzw. eine zeitliche Eingrenzung wieviel ich ‘leisten’ muss?

  Dienstrecht und Besoldung

Vorrang hat grundsätzlich die Stammschule, wenn Konferenzen oder der Sprechtag gleichzeitig in beiden Schulen stattfinden. Leider gibt es keine zeitliche Einschränkung, wie viele Konferenzen besucht werden müssen. Diese Regelung ist im alten und neuen Dienstrecht gleich.

Stichworte: Mitverwendung, Konferenzen, Doppelbelastung, Regelung, 2, zwei, Schulen, mehrere