Mein Direktor möchte, dass ich die Aufsicht bei der mündlichen Matura halte, weil wir die Vorbereitung in einem getrennten Raum abhalten. Ich möchte aber nicht, weil mein freier Vormittag betroffen ist.

  Dienstrecht und Besoldung

Eine Aufsicht bei der mündlichen Reifeprüfung ist in der Reifeprüfungsverordnung nicht vorgesehen und gehört nicht zu den Dienstpflichten (auch nicht in einem getrennten Raum). Ich empfehle, sich eine solche Weisung schriftlich geben zu lassen und die Personalvertretung am Schulstandort zu kontaktieren.

Stichworte: Aufsicht, Matura, mündlich, getrennter Raum, Reifeprüfung, Reifeprüfungsverordnung, Dienstpflicht, Weisung, schriftlich, Personalvertretung