Müssen bei einer mündlichen Prüfung beide Fragen vom/von der PrüfungskandidatIn bearbeitet werden?

  Schulrecht

Da zwei voneinander unabhängige Fragen zu stellen sind, ist darauf zu achten, dass auch die zweite Frage beantwortet werden kann. Damit muss die Behandlung der ersten Frage aus Zeitgründen möglicherweise abgebrochen werden. Das ist rechtskonform.

Stichworte: Prüfung, Durchführung, Fragen, Beantwortung, unabhängig, Abbruch, Zeit