Wann darf ich eine mündliche Prüfung nicht ansetzen?

  Schulrecht

Eine mündliche Prüfung darf nicht unmittelbar nach mindestens drei schulfreien Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung beziehungsweise schulbezogenen Veranstaltung (ausgenommen freiwillige Meldung der Schülerin/des Schülers) stattfinden. Zusätzlich in der Unterstufe: nicht an einem Tag, an dem eine Schularbeit oder ein Test stattfindet; außerdem nicht mehr als zwei mündliche Prüfungen pro Schülerin/pro Schüler am gleichen Schultag

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