Wann habe ich Anspruch auf Pflegefreistellung/Pflegeurlaub?

  Dienstrecht und Besoldung

Anspruch auf Pflegefreistellung besteht für im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Angehörige. Für eigene Kinder, Wahl- oder Pflegekinder besteht der Anspruch auch, wenn kein gemeinsamer Haushalt besteht. Die Pflegefreistellung ist in vollen Unterrichtsstunden zu verbrauchen. Pro Schuljahr stehen so viele Stunden zur Verfügung, wie pro Woche unterrichtet werden. Ein zusätzlicher Pflegefreistellungsanspruch besteht für noch nicht 12jährige eigene Kinder, Wahl- oder Pflegekinder, wenn der einwöchige Freistellungsanspruch schon verbraucht ist.

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