Wann muss ich eine Feststellungsprüfung ansetzen?

  Schulrecht

Am Ende des Schuljahres, wenn sich bei längerem Fernbleiben der Schülerin/des Schülers vom Unterricht (entschuldigt oder unentschuldigt) eine sichere Beurteilung für die ganze Schulstufe nicht treffen lässt. Der Termin ist zwei Wochen vorher festzulegen (rechtzeitig vor der Beurteilungskonferenz!!). Als Stoff gilt der versäumte Unterrichtsstoff.

Stichworte: Mündliche Prüfung, Durchführung, ansetzen, Feststellungsprüfung, Beurteilung, feststellen, Abwesenheit, abwesend, feststellen, Fernbleiben, Schulstufe, Termin, Prüfungstermin, versäumt, Stoff, Zeitpunkt, Schuljahresende, Absenzen, Krankheit, Fach