Welche Aufgaben hat der SGA?

  Schulrecht

Die Aufgaben des SGA sind in SCHUG §64 festgelegt:

Dem SGA obliegt unter anderem die Entscheidung über:

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer  schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung)  von Elternsprechtagen
  • der Beschluss über die Hausordnung
  • Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von SchülerInnenzahlen in  Gruppen oder Klassen

Stichworte: Schulgemeinschaftsausschuss, Aufgaben, Teilungszahlen, Eröffnungszahlen, schulbezogene Veranstaltungen, Elternsprechtag, Hausordnung, Schulveranstaltungen, SGA, Festlegung, Schülerzahlen