Wen vertritt die Gewerkschaft?

  Dienstrecht und Besoldung

Als privater Verein vertritt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausschließlich ihre Mitglieder. Es gibt einen Mitgliedsbeitrag, für die Inanspruchnahme von Leistungen ist eine sechsmonatige Mitgliedschaft erforderlich. Im Unterschied zur Personalvertretung hat die Gewerkschaft einen uneingeschränkten Wirkungsbereich und kann die AnsprechpartnerInnen frei wählen.

Gewerkschaft, GÖD, AHS, GBA, Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss, Mitglieder, Mitgliedsbeitrag, Wirkungsbereich, Mitglied, Inanspruchnahme von Leistungen