Wie werden mehrtägige Schulveranstaltungen abgerechnet?

  Schulrecht

Es gilt der Erlass „Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtägige Schulveranstaltungen (071.002/18-budget/2014)“ und der Arbeitsbehelf vom 14.2.2014. Kostenbeiträge sind mittels PSK-Nebenkonten einzuheben. Ausgenommen sind alle Schulveranstaltungen, die – ohne Tätigwerden der Schulleitung – von den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt über eine/n schulfremde/n VeranstalterIn abgewickelt werden.

Stichworte: Schulveranstaltungen, Durchführung, Abrechnung, mehrtägig, Kostenbeiträge, Nebenkosten, Ausnahme, schulfremde Veranstalter