Wie werden Schulveranstaltungen definiert? Wer entscheidet über die Durchführung?

  Schulrecht

Schulveranstaltungen (SchUG §13, SchVV) sind Klassenveranstaltungen, die der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts dienen. Die Teilnahme für LehrerInnen und SchülerInnen ist verpflichtend. SchulpartnerInnen (SGA) legen Ziel, Inhalt, Dauer und Kosten fest. Die Direktion setzt den Beschluss um und bestimmt einen/e fachlich geeigneten/e LehrerIn als LeiterIn. Direktion und LeiterIn bestimmen dann geeignete Personen als BegleiterInnen (BegleitlehrerInnen/Begleitpersonen).

Stichworte: Schulveranstaltungen, Durchführung, Lehrplan, Klassenveranstaltung, Ergänzung, SGA, Direktion, Leiter, Leiterin, Begleitlehrer, Begleitlehrerin