Leistungsfeststellungen (LF) müssen Bezug zu Stoffgebieten haben, die im Lehrplan (für das betreffende Schuljahr!!!) festgelegt sind und dürfen nur jene Inhalte umfassen, die in der betreffenden Klasse auch behandelt worden sind.
Stichworte: Leistungsfeststellung, Stoff prüfen, vergangenes Schuljahr