Ich bin im letzten Schuljahr in Geschichte mit dem Unterrichtsstoff nicht fertig geworden. Darf ich den Stoff des vorigen Jahres im heurigen Schuljahr prüfen und beurteilen?

  Schulrecht

Leistungsfeststellungen (LF) müssen Bezug zu Stoffgebieten haben, die im Lehrplan (für das betreffende Schuljahr!!!) festgelegt sind und dürfen nur jene Inhalte umfassen, die in der betreffenden Klasse auch behandelt worden sind.

Stichworte: Leistungsfeststellung, Stoff prüfen, vergangenes Schuljahr