Darf ich meine Lehrverpflichtung aus persönlichen Gründen reduzieren?

  Dienstrecht und Besoldung

Die Reduktion der Lehrverpflichtung aus persönlichen Gründen ist möglich, es besteht aber kein Rechtsanspruch. VertragslehrerInnen können in ihrer gesamten Dienstzeit bis zu fünf Jahre reduzieren, ohne den Anspruch auf Vollbeschäftlgung zu verlieren, beamtete KollegInnen 10 Jahre.

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