Darf ich Eltern von volljährigen SchülerInnen Auskunft geben?

  Schulrecht

An Eltern volljähriger SchülerInnen darf keine Auskunft gegeben werden, wenn nicht eine schriftliche Einwilligung des/der jungen Erwachsenen vorliegt!

Stichworte: Auskunft, Eltern, Volljährige, Auskunftspflicht, Einwilligung, schriftlich