Darf ich die Noten der SchülerInnen in der Klasse vorlesen?

  Schulrecht

Rechtlich sind Noten personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen im Schulrecht. Mündliche Prüfungen sind im Klassenzimmer, also öffentlich, daher kann die konkrete Note auch vor der Klasse verbal begründet werden (Transparenz)

Stichworte: Noten, DSGVO, Datenschutz, mündlich, Prüfung, Transparenz, Note