Wann müssen SchülerInnen an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen?

  Schulrecht

Für die Nichtteilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen gibt es Ausnahmen für SchülerInnen:

Gründe nach SchUG §45:

  • gerechtfertigte Verhinderung (Krankheit, …)
  • Erlaubnis zum Fernbleiben (Klassenvorstand/Klassenvorständin, Direktion; Befreiung vom Pflichtgegenstand)

Grund nach SchUG §13: Nächtigung außerhalb des Wohnortes (gerechtfertigte Verhinderung)

Es ist keine Anmeldung zur Schulveranstaltung erforderlich, sondern eine begründete Abmeldung.

Stichworte: Schulveranstaltungen, Durchführung, Teilnahme SchülerInnen, Teilnahme, Erlaubnis zum Fernbleiben, Fernbleiben, Nächtigung, Abmeldung, begründet, Begründung