Am Schuljahresende wird die Zeit immer knapp. Darf ich eine mündliche Prüfung auch in meiner Sprechstunde durchführen?

  Schulrecht

Mündliche Prüfungen dürfen nur in den vorgesehenen Unterrichtsstunden stattfinden (also nicht in der Sprechstunde usw.) Dauer: Unterstufe: max. 10 Minuten, Oberstufe: max. 15 Minuten.

Stichworte: Mündliche Prüfung, Durchführung, Dauer, Prüfungsdauer, Prüfungszeitpunkt, Sprechstunde, Anwesenheit, Ort, Prüfungsort, Minuten, Länge, Unterstufe, Oberstufe