Welche finanzielle Unterstützung steht mir von Seiten des Dienstgebers zu, wenn ich ein Kind bekomme?

  Dienstrecht und Besoldung

Der Kinderzuschuss von 15,60 Euro brutto wird monatlich ausbezahlt und ist an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden. Anlässlich der Geburt kann auch „die Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes“ beantragt werden (Formular über Direktion oder Sekretariat erhältlich).

Stichworte: Kinderzuschuss, Geldaushilfe, Kind, Geburt, Auszahlung, Zuschuss, Formular, finanzielle Unterstützung, Geld, Bezug, Unterstützung, finanziell