Wie kann ich einen Bezugsvorschuss beantragen?

  Dienstrecht und Besoldung

In einem unbefristeten Dienstverhältnis kann auf Antrag ein Bezugsvorschuss bis zur Höhe von höchstens € 7.300,- gewährt werden. Voraussetzung ist eine unverschuldete Notlage oder ein sonstiger berücksichtigungswürdiger Grund. Wichtig ist, dass der Bezugsvorschuss beantragt wird, bevor die betreffenden Rechnungen bezahlt werden.

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