Wie lange dürfen der schriftliche bzw. der mündliche Teil der Wiederholungsprüfung dauern?

  Schulrecht

Die Dauer einer schriftlichen Teilprüfung beträgt in der Regel 50 Minuten, nur in Gegenständen, bei denen es mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit gab, 100 Minuten. Die Dauer einer mündlichen Teilprüfung beträgt 15 bis 30 Minuten.

Stichworte: Wiederholungsprüfung, (Beisitzer), Stoff, Dauer, wie lange, Teilprüfung, schriftlich, mündlich