Mein Direktor möchte, dass ich bei der schriftlichen Matura als 2. Aufsicht im Prüfungsraum fungiere. Welche Pflichten habe ich?

  Dienstrecht und Besoldung

Eine zweite Aufsicht bei der schriftlichen Reifeprüfung ist in der Reifeprüfungsverordnung nicht vorgesehen und wird daher nicht bezahlt (Einzelsupplierung), damit gehört diese Aufgabe auch nicht zu den Dienstpflichten. Ich empfehle, sich eine solche Weisung schriftlich geben zu lassen und die Personalvertretung am Schulstandort zu kontaktieren.

Stichworte: Aufsicht, Matura, schriftlich, Klausur, zweite, 2, Einzelsupplierung, Dienstpflicht, Personalvertretung