Darf ich auch gegen meinen Willen zur Aufsicht in der Mittagsbetreuung eingesetzt werden?

  Dienstrecht und Besoldung

Bei der Mittagsbetreuung handelt es sich um ein nicht im Gesetz verankertes Pilotprojekt. Daher kann man nicht gegen seinen Willen eingesetzt werden. KollegInnen im neuen Dienstrecht (pd) dürfen in der Mittagsbetreuung grundsätzlich nicht eingesetzt werden.

Es ist möglich, zur Supplierung eingesetzt zu werden, da der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden muss.

Stichworte: Mittagsbetreuung, Einsatz, Supplieren, pd, neues Dienstrecht, Pädagogischer Dienst, Supplierung, Dienstpflicht