Was ist der SGA?

  Schulrecht

Dem SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) gehören die Schulleiterin oder der Schulleiter und je drei Vertreter der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten an. Die Vertreter der LehrerInnen sind von der Schulkonferenz aus dem Kreis der an der betreffenden Schule tätigen  LehrerInnen innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Schuljahres für die Zeit bis zur nächsten Wahl zu wählen. Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Wahl der Vertreter der Lehrerschaft für die Dauer von zwei Jahren erfolgt.

Den Vorsitz im Schulgemeinschaftsausschuss führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Details und weitere Informationen, insbesondere zu den Wahlen, zur Einberufung und zur Beschlussfassung.

Stichworte: SGA, Schulgemeinschaftsausschuss, Wahl, Vertreter, Schulkonferenz, Monate